Welche Arten von WiEReG-Auszügen gibt es?

Im WiEReG können folgende Arten von Auszügen abgerufen werden:

  • Einfacher WiEReG-Auszug: grundlegende Informationen zum Rechtsträger
  • Erweiterter WiEReG-Auszug: zusätzliche Angaben zur Eigentums- und Kontrollstruktur
  • WiEReG-Auszug bei berechtigtem Interesse: nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses, ausschließlich für Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder

Je nach Art des Auszugs und gesetzlicher Berechtigung kann zusätzlich ein historischer Auszug abgerufen werden.

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